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   BGH, 04.03.2008 - 1 StR 16/08   

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https://dejure.org/2008,14716
BGH, 04.03.2008 - 1 StR 16/08 (https://dejure.org/2008,14716)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2008 - 1 StR 16/08 (https://dejure.org/2008,14716)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2008 - 1 StR 16/08 (https://dejure.org/2008,14716)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO; § 349 Abs. 2 StPO
    Unbegründete Anhörungsrüge (rechtliches Gehör); keine Begründungspflicht bei letztinstanzlichen und nicht mit ordentlichen Rechtsmitteln anfechtbaren Entscheidungen

  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO
    Unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Begründungspflicht bei letztinstanzlichen Entscheidungen)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 1 StR 16/08
    Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; sowie Beschl. vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 1 StR 16/08
    Liegen dessen Voraussetzungen vor, besteht ein Anspruch auf Revisionshauptverhandlung weder nach einfachem Recht noch nach Verfassungsrecht (vgl. BVerfG Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 - m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 1 StR 16/08
    Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; sowie Beschl. vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 1 StR 16/08
    Eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfGE 50, 287, 289 f.; 65, 293, 295; sowie Beschl. vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07).
  • BGH, 12.01.2010 - 4 StR 536/09

    Urteil im "Holzklotzfall" ist rechtskräftig

    Liegen die Voraussetzungen des § 349 Abs. 2 StPO vor, besteht ein Anspruch auf Revisionshauptverhandlung weder nach einfachem Recht noch nach Verfassungsrecht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; BGH, Beschlüsse vom 4. März 2008 - 1 StR 16/08 - und vom 8. April 2009 - 5 StR 40/09, NStZ-RR 2009, 252 = wistra 2009, 283).
  • BGH, 21.07.2009 - 5 StR 256/09

    Unbegründete Revision

    Die am Ende des Verteidigerschriftsatzes vom 16. Juli 2009 gestellten Anträge bleiben aus den Gründen des Beschlusses in BGHR StPO § 24 Abs. 3 Satz 2 Besetzungsmitteilung 1 sowie der Beschlüsse vom 27. September 2007 - 5 StR 230/07 - und vom 4. März 2008 - 1 StR 16/08 - ohne Erfolg.
  • BayObLG, 28.08.2019 - 202 ObOWi 505/19

    Keine Gehörsverletzung durch Nichtoffenlegung der Messdatei

    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Rüge aufgrund ihrer Rechtfertigung überhaupt die Möglichkeit einer Gehörsverletzung aufzeigt mit der Folge, dass der Antrag schon als unzulässig anzusehen wäre (vgl. neben BGH, Beschluss vom 04.03.2008- 1 StR 16/08 u.a. OLG Bamberg, Beschluss vom 07.062011 - 3 Ss 32/11 bei juris, KK/Gericke, StPO, 8. Aufl. § 356a Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 07.06.2011 - 3 Ss 32/11

    Revision im Strafverfahren: Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Verwerfung

    Damit hat der Beschwerdeführer jedoch schon die Möglichkeit einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Entscheidung des Senats nicht dargetan (vgl. BGH, Beschluss v. 04.03.2008 - 1 StR 16/08 [bei Juris]).
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